ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)
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1. GELTUNGSBEREICH
1.1 Unsere Allgemeinen Vermietungsbedingungen gelten für alle Verträge betreffend der mietweisen Überlassung unserer möblierten Appartements.
1.2 Allgemeine Geschäftsbedingungen unserer Mieter finden grundsätzlich keine Anwendung.
2. Zustandekommen des Mietvertrages
AGBs
2.1 Unsere Angebote stehen stets unter dem Vorbehalt der Zwischenvermietung.
2.2 Der Mietvertrag kommt zustande
(1) nach Übermittlung einer schriftlichen Buchungsbestätigung in Textform und
(2) nach Eingang der Mietsicherheit (Kaution) sowie der ersten Mietrate
(bei wochenweiser Vermietung muss der Mietzins für die erste Woche eingegangen sein,
bei monatsweiser Vermietung muss der Mietzins für den ersten Monat bezahlt worden sein)
(3) Oder bei Onlinebuchungen nach Angabe einer gültigen Kreditkarte bei Buchung.
3. Preise, Zahlung
3.1 Nach Zustellung der Buchungsbestätigung/Rechnung ist der Mieter verpflichtet, den Mietzins für die erste Zeiteinheit (1 Woche oder 1 Monat) sofort, spätestens nach 8 Tagen auf das in der Buchungsbestätigung angegebene Konto zu überweisen. Der Mietzins ist in jedem Fall vor Annahme der Mietzeit zu erfolgen.
3.2 Bei Onlinebuchungen erfolgt die Bezahlung, nach Bekanntgabe der Daten einer gültigen Kreditkarte, bei Anreise an unserem Hotelautomaten.
3.3 Bei längerer Vermietung sind die folgenden Mietraten je Zeiteinheit (Woche und Monat) jeweils im Voraus zum 1. Werktag der folgenden Zeiteinheit zu bezahlen.
3.4 Die Zahlung des Mietzinses und der Kaution hat in Euro zu erfolgen.
3.5 Mindest- und Höchstmietzeit
(1) Die Mindestmietzeit beträgt vier Tage.
(2) Die Höchstmietzeit beträgt sechs Monate.
4. An- und Abreise
4.1 Die Regelungen betreffend der An- und Abreise, welche auf unserer Homepage unter www.city-studios.de heruntergeladen werden können, werden Bestandteil des Mietvertrags.
5. Hausordnung
5.1 Der Mieter hat die auf unserer Homepage www.city-studios.de hinterlegte Hausordnung zu beachten.
5.2 Bei schwerwiegenden Verstößen gegen die Hausordnung kann der Mietvertrag von uns fristlos gekündigt werden, wobei der Mieter zur Zahlung des vereinbarten Mietzinses bis zum regulären Mietende verpflichtet bleibt, gleichviel, ob eine Ersatzvermietung erfolgt oder nicht.
5.3 Bei weniger schwerwiegenden Verstößen gegen die Hausordnung sind wir ebenfalls zur fristlosen Kündigung des Mietvertrages berechtigt, falls eine vorausgegangene mündliche oder
schriftliche Abmahnung fruchtlos geblieben ist.
5.4 Auch insofern bleibt der Mieter verpflichtet, den vereinbarten Mietzins bis zum Ablauf der regulären Mietzeit ungeachtet einer eventuellen Ersatzvermietung zu bezahlen.
6. Stornoregelungen
6.1Es gelten folgende Stornierungsbedingungen:
Bis 28 Tage vor Anreise ist die Stornierung kostenfrei.
27 – 20 Tage vor Anreise 40% des Logispreises für max. 30 Übernachtungen
19 – 10 Tage vor Anreise 60% des Logispreises für max. 30 Übernachtungen
9 – 3 Tage vor Anreise 80% des Logispreises für max. 30 Übernachtungen
Ab 2 Tagen vor Anreise 100% des Logispreises für max. 30 Übernachtungen
6.2 Im Falle einer Stornierung gem. lit. a) werden wir uns bemühen, durch geeignete Maßnahmen einen Ersatzmieter zu finden. Mit dem Einzug des Ersatzmieters erlischt die Zahlungspflicht des Mieters.
7. RÜCKTRITTSRECHT UND KÜNDIGUNGSRECHT DES BETREIBERS
7.1 Zahlt ein Gast eine vereinbarte oder gemäß Ziffer 5.1 verlangte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch binnen einer vom Betreiber gesetzten angemessenen Nachfrist nicht, so ist der Betreiber berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
8. VERTRAGSSTRAFE, BESONDERE HINWEISE
8.1 Alle Wohnungen sind Nichtraucherbereiche. Das Rauchen ist in allen Wohnungen untersagt. Für jeden Fall der Zuwiderhandlung ist der Gast verpflichtet, eine pauschale Vertragsstrafe in Höhe von 250,00 € pro Vorfall an den Betreiber zu zahlen. Die Geltendmachung höherer Reinigungs- und Renovierungskosten behält sich der Betreiber vor; in diesem Fall wird die Vertragsstrafe auf die entstandenen Kosten angerechnet. Dem Gast steht in diesem Fall der Nachweis frei, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. Eine Zuwiderhandlung stellt ferner eine vertragswidrige Nutzung dar, die der Betreiber zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages berechtigen kann.
8.2 Tiere sind in allen Wohnungen einschließlich Terrassen und Balkone grundsätzlich nicht zugelassen. Tiere dürfen vom Gast nur ausnahmsweise nach vorheriger Zustimmung des Betreibers und gegen Berechnung eines Zuschlages mitgebracht werden. Ein Anspruch auf Zustimmung des Betreibers besteht nicht.
8.3 Fundsachen bzw. liegengebliebene/vergessene Gegenstände werden dem Gast nur auf Anfrage und gegen Erstattung der dafür anfallenden Kosten nachgesandt. Der Betreiber wird die Gegenstände im Übrigen für die Dauer von 6 Monaten aufbewahren.
8.4 Der Betreiber sowie eingesetzte Service-Kräfte wie Putzdienste, Hausmeister aber auch Handwerker haben das Recht, die Wohnungen jederzeit zu betreten.
8.5 Ruhestörungen werden mit 250€ in Rechnung gestellt.
8.6. Polizeieinsätze aufgrund bspw. Ruhestörungen werden mit 500€ in Rechnung gestellt.
9. Schlussbestimmungen
8.1 Sämtliche Änderungen und Ergänzungen des Mietvertrages sowie dieser Allgemeinen Vermietungsbedingungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch und insbesondere im Falle einerÄnderung/Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.
8.2 Ausschließlicher Gerichtsstand ist Günzburg.
8.3 Es gilt deutsches Zivil- und Zivilprozessrecht.
8.4 Falls einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Vermietungsbedingungen unwirksam oder nichtig sind bzw. unwirksam oder nichtig werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Selbiges gilt für den Fall, dass diese Allgemeinen Vermietungsbedingungen und der jeweils abgeschlossene Mietvertrag eine Vertragslücke enthält.
8.5 Im Falle der Unwirksamkeit oder Nichtigkeit einzelner Bestimmungen und im Falle des Vorhandenseins einer Vertragslücke gilt dasjenige als vereinbart, was die Vertragsparteien gewollt hätten, falls die Vertragsparteien die Unwirksamkeit, Nichtigkeit oder die Vertragslücke
erkannt hätten.