Hausordnung
(A) Jeder Mieter unseres Hauses ist verpflichtet, sich so zu verhalten, dass andere Mieter nicht gestört werden.
(B) Die Einrichtung unserer Apartments ist pfleglich zu behandeln und zwar so, wie wenn sie Eigentum des Mieters wäre.
(C) Das Mitbringen und Halten von Haustieren jeglicher Art ist nicht erlaubt.
(D) Alle Apartments werden einmal pro Woche gereinigt. Handtücher und Bettwäsche werden während der Reinigung gewechselt. Die Küchenutensilien sind selbst zu reinigen. Auf Wunsch Reinigung mehrmals möglich, die Preisliste hierfür befindet erhalten Sie auf Nachfrage.
(E) Die Apartments müssen für das Reinigungspersonal zwischen 08:30 und 18:00 Uhr zugänglich sein. Sollte unser Reinigungspersonal aufgrund enormer Unreinheiten mehr Zeit benötigen um die Apartments zu reinigen, werden wir den Mehraufwand entsprechend in Rechnung stellen.
(F) Der Küchenbereich und die Küchenausstattung müssen sauber und ordentlich gehalten werden. Stark riechende Mahlzeiten dürfen nicht zubereitet werden.
(G) Im Falle eines Mangels oder Schadens an der Einrichtung sind wir unverzüglich hiervon zu benachrichtigen. Der Mieter kann für Beschädigungen durch grobe Fahrlässigkeit haftbar gemacht werden.
(H) Das Rauchen in den Apartments und Verkehrswegen ist strengstens verboten. Bei Zuwiderhandlung wird eine Sonderreinigung von € 250,00 berechnet.
(I) Jeder Mieter ist verpflichtet, den anfallenden Müll sorgfältig zu trennen und diesen in die dafür vorgesehenen Behälter (Glas, Dosen, Plastik, Papier, Restmüll) zu entsorgen. Die Sammelbehälter hierfür sind über den Lift (EG, grüne Taste) zu erreichen. Bitte keine Glas- und Plastikflaschen in den Müll werfen! Sollte der Müll beim Verlassen der Wohnung nicht in die vor dem Objekt befindlichen Tonnen gebracht worden sien, sondern in der Wohnung zurückgelassen, wird die Entsorgung extra mit 150€ berechnet.
(J) Es ist verboten, Essensreste in der Toilette zu entsorgen.
(K) Zwischen 22.00 Uhr und 7.00 Uhr morgens, sowie 12.00 Uhr und 14.00 Uhr herrscht Ruhe.
Radio und Fernseher dürfen während dieser Zeit nur in gedämpfter Zimmerlautstärke betrieben werden. Die Außenbereiche unterliegen ebenfalls dieser Regelung.
(L) Für Wertgegenstände und Garderobe wird von Seiten des Vermieters nicht gehaftet.
(M) Jeder Mieter ist verpflichtet, täglich mindestens einmal eine Stoßlüftung durchzuführen d.h., dass mindestens zehn Minuten lang die Fenster geöffnet werden.
(N) Beim Verlassen des Apartments sind alle Fenster und Türen zu schließen.
(O) Vor dem Verlassen des Apartments sind alle Lichter, auch auf dem Balkon, die Herdplatten/der Herd und
sämtliche Küchengeräte auszuschalten.
(P) Checkout ist spätestens um 10:00 Uhr.
Im Falle eines späteren Checkouts wird dem Mieter der Preis für eine weitere Nacht berechnet. Eine vorherige Absprache ist möglich.
(Q) Das Apartment muss vor Abreise in einem besenreinen Zustand hinterlassen werden.
Ein Kehrset sowie Staubsauger und Putzsets befindet sich sichtbar im Objekt.
(R) Die Küche und die Küchenutensilien müssen wie angetroffen hinterlassen werden. Bei Nichteinhaltung berechnen wir eine Sonderreinigungsgebühr von € 50,00. Fehlende Utensilien werden auf Kosten des Mieters neu angeschafft.
(S) Bei einer Aufenthaltsdauer von mehr als 28 Tagen erheben wir für die Endreinigung des Apartments eine Gebühr von € 150,00.
(T) Sollten Sie sich außerhalb der Telefonzeiten (8.00 – 17.00 Uhr) den Zugang zum Gebäudes verlieren oder vergessen, können Sie unseren Wachdienst unter der Nummer +49 17624031850 (kostenpflichtig!) kontaktieren. Pro Einsatz werden Ihnen € 200,00 verrechnet.
(U) Ruhestörungen werden mit 250€ berechnet. Sollte die Polizei bspw. aufgrund einer Ruhestörung eingesetzt werden, fallen 500€ Strafe an, ungeachtet ob der Betreiber oder Anwohner diese mit der Aufklärung betrauen.
(V) Waschmaschinen und Trockner sind nur für den dafür vorgesehenen Zweck zu verwenden. Etwaige Schäden müssen sofort angezeigt werden.
(W) Zur Abwehr von Betrugsversuchen werden sämtliche entstanden Aufwände in Rechnung gestellt sowie zur Anzeige gebracht.